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Fachkompetenz und Erfahrung im Schul- und Hochschulrecht

Das Schul- und Hochschulrecht, auch Bildungsrecht genannt, umfasst die Beratung und Vertretung in allen Belangen gegenüber Schulen, Hochschulen aber auch die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

In sämtlichen Angelegenheiten gegenüber Schulen als auch Universitäten und Hochschulen vertreten und beraten wir Sie. Hierbei überprüfen wir, ob sich die Anfechtung einer Prüfung oder die Nichtversetzung in den nächsten Schuljahrgang lohnt. Unser Beratungsspektrum umfasst sämtliche Prüfungen von der einzelnen Klausur bis hin zum Studienabschluss wie zum Beispiel dem Staatsexamen.

Unser Tätigkeitsgebiet umfasst hierbei auch die Anerkennung ausländischen Berufsqualifikationen, die Erteilung einer Berufserlaubnis oder der Approbation.

Langjährige Erfahrung in Studienplatzklagen

Zudem ist unsere Kanzlei seit vielen Jahren bundesweit auch auf dem Gebiet der Studienplatzklagen tätig. Hier beraten wir Sie bereits im Vorfeld des eigentlichen Verfahrens ausführlich und kompetent, in welchem Studiengang und an welcher Hochschule oder Universität eine Studienplatzklage bzw. eine Kapazitätenklage sinnvoll und erfolgsversprechend ist.

0511 / 69 68 45 0
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