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Dauer der Studienplatzklagen

Eine Studienplatzklage dauert in der Regel zwischen zwei Wochen und sechs Monaten. Die Dauer des Verfahrens ist abhängig vom Studiengang und der in Anspruch genommenen Hochschule. Hier ist in der Regel zwischen den Studiengängen, in welche sich relativ wenige Bewerber einklagen, und denjenigen Studiengängen, in welche sich viele Bewerber einklagen, zu unterscheiden.

In denjenigen Studiengängen, in welche sich relativ wenige Bewerber einklagen, kommt es häufig zu einem sogenannten Zulassungsvergleich. In Fällen, in denen ein solcher Zulassungsvergleich mit der Hochschule geschlossen werden kann, können unsere Mandanten meist das Studium sofort aufnehmen. Teilweise wird aber auch durch die Hochschulen abgewartet, wie viele Bewerber tatsächlich einen Eilantrag an das Gericht stellen, bevor von dort einem solchen Vergleich zugestimmt wird.

Andernfalls wird das gerichtliche Eilverfahren durchgeführt. Auch im Rahmen dieses Verfahrens kann noch, meist durch das Gericht vorgeschlagen, ein Zulassungsvergleich geschlossen werden. Anderenfalls muss das Gericht entscheiden, ob und wie viele weitere Studienplätze von der Hochschule in dem entsprechenden Studiengang zusätzlich zu vergeben sind. 

Die Dauer des Gerichtsverfahrens kann je nach Studiengang und Gericht sehr stark schwanken. In der Regel werden durch die Gerichte zunächst diejenigen Verfahren entschieden, in welchen nur wenige Kläger beteiligt sind. Erst hiernach werden durch das Gericht die Verfahren mit vielen Klägern – in der Regel Human-, Zahn-, Tiermedizin und Psychologie – entschieden. In diesen Verfahren entscheidet das Gericht innerhalb von zwei bis sechs Monaten.

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