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Voraussetzungen der Studienplatzklagen

Eine Studienplatzklage kann grundsätzlich für alle Studiengänge gegen alle öffentlichen Hochschulen (Universität, Fachhochschule) in Deutschland geführt werden. Als persönliche Voraussetzungen benötigen Sie zunächst lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung, in der Regel Abitur oder Fachhochschulreife.

Grundsätzlich benötigen Sie auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Hiervon gibt es allerdings Ausnahmen, worüber wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch informieren. Bislang war es keine Voraussetzung für eine Studienplatzklage, dass man sich um den Studienplatz auch im regulären Zulassungsverfahren (also Hochschulstart oder direkt bei der Hochschule) beworben haben musste.

Eine Ausnahme hiervon besteht aber bereits seit längerer Zeit für Hamburg. Dort ist eine vorherige Bewerbung Voraussetzung für eine Studienplatzklage. Mittlerweile gilt dies auch für Nordrhein-Westfalen.

Hier hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einer relativ neuen Entscheidung erstmals entschieden, dass eine vorherige Bewerbung im regulären Zulassungsverfahren vorliegen muss.
Das Oberverwaltungsgericht hat diese Rechtsprechung bestätigt.

Auch in Baden-Württemberg besteht mittlerweile innerhalb des Vergaberechts eine entsprechende Regelung. Auch hier wurde festgelegt, dass die vorherige Bewerbung Voraussetzung für eine Klage ist.

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