Navigation überspringenSitemap anzeigen

Erfolgschancen der Studienplatzklagen

Die Erfolgschancen einer Studienplatzklage hängen zunächst ganz erheblich vom gewünschten Studiengang und auch von einer durchdachten Vorgehensweise und optimalen Strategie ab. Hier ist zunächst wieder zu unterscheiden zwischen den Studiengängen Human-, Zahn, Tiermedizin, Psychologie und anderen Studiengängen.

Es ist aber auch zu berücksichtigen, ob es sich bei dem gewünschten Studium tatsächlich um ein Erststudium oder um weiterführendes Studium, beispielsweise Masterstudiengang handelt. Bei Masterstudiengängen bestehen einige Besonderheiten, welche wir unter dem Punkt Masterstudiengang gesondert aufgeführt haben. Bei einem Erststudium hängt die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Studienplatzklage zunächst von der Anzahl der Antragsteller ab aber auch von der Anzahl der weiteren Studienplätze, welche vom Gericht festgestellt werden. 

In den am häufigsten nachgefragten Studiengängen Human-, Zahn, Tiermedizin und Psychologie übersteigt die Anzahl der Antragsteller die Anzahl der festgestellten Studienplätze in der Regel deutlich. Hierzu muss man sich verdeutlichen, dass Gegenstand des Verfahrens die Überprüfung der von der Hochschule errechneten Studienplätze ist.

Damit ein Gericht weitere Studienplätze feststellen kann, muss die betreffende Hochschule also zunächst zu wenige Studienplätze berechnet und vergeben haben. Die dann vom Verwaltungsgericht festgestellten zusätzlichen Studienplätze werden unter den Antragstellern des Verfahrens verteilt. 

Dies geschieht in der Regel durch ein Losverfahren. Man muss also ehrlich sagen, dass in den Studiengängen Human-, Zahn, Tiermedizin und Psychologie das eigentliche Ziel der einzelnen Studienplatzklage nicht ein Studienplatz sondern die Teilnahme an der Verlosung eines Studienplatzes ist.

Die Chance mit einer einzigen Klage einen Studienplatz in diesen Fächern zu erhalten ist daher als gering einzustufen. Aus diesem Grund ist es in den Studiengängen Human-, Zahn, Tiermedizin und Psychologie unerlässlich mehrere Hochschulen zu verklagen, um gute Erfolgsaussichten auf den begehrten Studienplatz zu haben. In den meisten anderen Studiengängen sind die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage wesentlich besser. Hintergrund ist, dass es schlichtweg weniger Studienplatzbewerber gibt, welche einen Studienplatz auch tatsächlich einklagen. Hier sind auch Zulassungsvergleiche keine Seltenheit.

Zusammenfassend kann man daher zu den Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage sagen, dass eine einzelne Klage auf einen Studienplatz in den Fächern Human-, Zahn, Tiermedizin und Psychologie eher ein Glücksspiel ist. In diesen Fächern ist die Durchführung mehrere paralleler Verfahren erforderlich. In allen anderen Studiengängen kann bereits ein einzelnes Verfahren zum gewünschten Studienplatz führen. Durch die enorm gestiegene Anzahl von Studienplatzbewerbern ist es allerdings auch in diesen Studiengängen nicht mehr sicher, ob ein Studienplatz mit einer einzelnen Klage erreicht werden kann.

0511 / 69 68 45 0
Zum Seitenanfang